OLG Düsseldorf - Urteil vom 26.11.1993
7 U 287/92
Normen:
BGB § 2315 ;
Fundstellen:
ErbPrax 1994, 177
OLGReport-Düsseldorf 1994, 72

Anrechnungen von Zuwendungen des Erblassers auf den Pflichtteil

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.11.1993 - Aktenzeichen 7 U 287/92

DRsp Nr. 1995/1459

Anrechnungen von Zuwendungen des Erblassers auf den Pflichtteil

»Der Pflichtteilsberechtigte hat sich eine Zuwendung des Erblassers nach § 2315 BGB auf den Pflichtteil anrechnen zu lassen, wenn der Erblasser die Zuwendung mit der Bestimmung gemacht hat, daß das Zugewendete auf den Pflichtteil angerechnet werden soll. Bestimmung i.S. des § 2315 BGB ist eine gegenüber dem Empfänger der Zuwendung abzugebende Willenserklärung. Sie muß diesem nicht bloß zugehen, sondern auch zu seinem Bewußtsein gebracht werden. Denn die Zuwendung erhält durch die Anrechnungsbestimmung eine besondere rechtliche Beschaffenheit. Sie kann nur so, wie sie danach beschaffen ist, als auf den Pflichtteil anrechnungspflichtig angenommen werden. Diese Tragweite der Annahme setzt die Kenntnis des Annehmenden von der sein Pflichtteilsrecht beeinflussenden Beschaffenheit der Zuwendung voraus.«

Normenkette:

BGB § 2315 ;

Sachverhalt:

Prozeßgeschichte