Der Antragsgegner hat ein Anrecht aus betrieblicher Altersversorgung mit einem Ehezeitanteil von 109.478 EUR erlangt. Der Versorgungsträger hat vorgeschlagen, den Ausgleichswert mit 53.929 EUR zu bestimmen. Dieser Wert war auf 54.615 EUR zu korrigieren, weil die Teilungskosten statt - wie vorgeschlagen - mit rd. 1.620 EUR nur mit 250 EUR anzusetzen sind.
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