1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die richtige Bemessungsgrundlage für die Festsetzug der Eigenheimzulage, insbesondere darum, in welcher Höhe übernommene Darlehensverbindlichkeiten bei den Anschaffungskosten zu berücksichtigen sind.
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