Anschließung an unselbständiges Anschlußrechtsmittel
BGH, Beschluß vom 18.12.1985 - Aktenzeichen IVb ZB 677/81
DRsp Nr. 1992/3993
Anschließung an unselbständiges Anschlußrechtsmittel
»a) Zum Verbot der Schlechterstellung eines Rechtsbeschwerdeführers, dessen Rechtsmittel im zweiten Rechtszug unzutreffenderweise als zulässig angesehen und dem teilweise stattgegeben worden ist.b) Eine Anschließung des Rechtsmittelführers an das unselbständige Anschlußrechtsmittel des Gegners ist im familiengerichtlichen Verfahren jedenfalls dann nicht zulässig, wenn sich das Hauptrechtsmittel und das gegnerische Anschlußrechtsmittel gegen denselben Teil des Verbundurteils richten (im Anschluß an BGHZ 88, 360).«