OLG Nürnberg - Urteil vom 26.05.1994
2 U 2174/93
Normen:
BGB § 826 § 254 ;
Fundstellen:
BB 1996, 696
DRsp I(165)253b
FamRZ 1996, 32
Vorinstanzen:
LG Nürnberg-Fürth, - Vorinstanzaktenzeichen 4 0 2119/92

Anschwärzen des Ehepartners bei dessen Arbeitgeber als sittenwidrige Schädigung

OLG Nürnberg, Urteil vom 26.05.1994 - Aktenzeichen 2 U 2174/93

DRsp Nr. 1995/6731

Anschwärzen des Ehepartners bei dessen Arbeitgeber als sittenwidrige Schädigung

»1. Ein Ehegatte darf auch nach gescheiterter Ehe seinem Ehepartner nicht dadurch Schaden zufügen, daß er ihn bei seinem Arbeitgeber wegen einer unzulässigen Nebentätigkeit anschwärzt (§ 826 BGB). 2. Jedoch ist ein Mitverschulden des geschädigten Ehepartners zu berücksichtigen (§ 254 BGB).«

Normenkette:

BGB § 826 § 254 ;

Tatbestand: