LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 19.12.2013
L 7 AS 1470/12
Normen:
BGB § 1685 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1; SGB II § 21 Abs. 6 S. 1 und S. 2;
Fundstellen:
FamRZ 2014, 1409
Vorinstanzen:
SG Hannover, vom 21.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 31 AS 855/11

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Keine Übernahme der Kosten der Wahrnehmung des Umgangsrechts der Großeltern mit ihrem Enkelkind

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19.12.2013 - Aktenzeichen L 7 AS 1470/12

DRsp Nr. 2014/5721

Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Keine Übernahme der Kosten der Wahrnehmung des Umgangsrechts der Großeltern mit ihrem Enkelkind

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 21. Februar 2012 aufgehoben und die Klage wird abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 1685 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1; SGB II § 21 Abs. 6 S. 1 und S. 2;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten im Rahmen des Bezugs von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) über die mit Bescheid vom 5. Januar 2011 abgelehnte Übernahme von Kosten für Bahnfahrten am 27. Dezember 2010 und am 2. Januar 2011 anlässlich eines Besuchs der Enkeltochter der Klägerin.

Die 1963 geborene und in G. wohnende Klägerin stand ab dem Jahr 2005 sowie auch in den Jahren 2009 bis 2011 im Bezug von Leistungen nach dem SGB II.

Im November 2009 beantragte die Klägerin erstmals die Bewilligung von Fahrkosten anlässlich von Besuchen ihrer am 6. Mai 2005 geborenen und in H. bei der alleinerziehenden Mutter wohnenden Enkeltochter, der Tochter ihres Sohnes. Sie legte dabei eine Bestätigung des Landkreises I. vom 20. Oktober 2009 vor, nach der die Umgangskontakte zwischen dem Kindesvater und der Tochter nur in Begleitung der Klägerin stattfinden dürften.