I. Der Beklagte wird in Abänderung des Urteils des Amtsgerichts - Familiengericht - Mühlhausen vom 27.06.2008, Az. 2 F 327/07, verurteilt, der Klägerin Auskunft zu erteilen durch Vorlage einer systematischen Aufstellung über das Nettoeinkommen des Beklagten im Zeitraum vom 01.04.2006 bis 30.06.2007 durch Vorlage
- der Gehaltsabrechungen des Arbeitgebers im Auskunftszeitraum,
- des Steuerbescheides für das Jahr 2006, sofern dieser noch nicht vorliegt, für das Jahr 2005,
- sowie der Steuererklärung für das Jahr 2006,
- sofern der Beklagte Einkünfte aus Arbeitslosengeld, Krankengeld, Rente wegen altersverminderter Erwerbstätigkeit, Rente nach BVG und BEG im vorgenannten Zeitraum erhalten hat, durch Vorlage der für das Jahr 2006 ergangenen Bescheide der zuständigen Versicherungsträgrer,
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