Anspruch auf Ausbildungsunterhalt bei Wechsel der Ausbildung; Anforderungen an die schlüssige Darlegung des Unterhaltsbedarfs
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.06.2002 - Aktenzeichen 4 UF 7/02
DRsp Nr. 2004/8972
Anspruch auf Ausbildungsunterhalt bei Wechsel der Ausbildung; Anforderungen an die schlüssige Darlegung des Unterhaltsbedarfs
Voraussetzung für den Anspruch auf Ausbildungsunterhalt ist die Zielstrebigkeit und Ernsthaftigkeit bei der Erreichung des Ausbildungsziels. Hieran fehlt es, wenn der Unterhaltsberechtigte die Schule abbricht und die Ausbildung ohne konkrete Angabe eines neuen Ausbildungsziels wechselt.