Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 29. September 2008 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Revisionsverfahren nicht zu erstatten.
I
Die Klägerin beansprucht von der beklagten kreisfreien Stadt höheres Elterngeld.
Die Klägerin war zuletzt im Januar 2005 erwerbstätig. Am 29.12.1999, 4.3.2002 und 17.11.2004 hatte sie die Kinder N., N. und N. geboren. Am 14.8.2007 gebar sie ihren Sohn F..
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|