LSG Bayern - Urteil vom 24.06.2009
L 12 EG 55/09
Normen:
BEEG § 2 Abs. 1 S. 1; BEEG § 2 Abs. 1 S. 2; BEEG § 2 Abs. 7 S. 1; BEEG § 2 Abs. 7 S. 6 Alt. 2; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG München, vom 13.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 30 EG 35/07

Anspruch auf Elterngeld; Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung von vor der Geburt bezogenem Krankengeld als elterngelderhöhendes Einkommen

LSG Bayern, Urteil vom 24.06.2009 - Aktenzeichen L 12 EG 55/09

DRsp Nr. 2009/26731

Anspruch auf Elterngeld; Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung von vor der Geburt bezogenem Krankengeld als elterngelderhöhendes Einkommen

Sowohl die Ausklammerung von nicht einkommenssteuerpflichtigem Krankengeld aus der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Elterngeldhöhe als auch das Fehlen eines "Hinausschiebenstatbestandes" für den Fall der nicht schwangerschaftsbedingten Erkrankung sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 13.11.2007 wird zurückgewiesen.

II. Die notwendigen Auslagen der Klägerin sind nicht zu erstatten.

III. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BEEG § 2 Abs. 1 S. 1; BEEG § 2 Abs. 1 S. 2; BEEG § 2 Abs. 7 S. 1; BEEG § 2 Abs. 7 S. 6 Alt. 2; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob das von der Klägerin im Jahr vor der Geburt bezogene Krankengeld als elterngelderhöhendes Einkommen zu berücksichtigen ist.