I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 13.11.2007 wird zurückgewiesen.
II. Die notwendigen Auslagen der Klägerin sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob das von der Klägerin im Jahr vor der Geburt bezogene Krankengeld als elterngelderhöhendes Einkommen zu berücksichtigen ist.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|