Auf die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bückeburg vom 18. Juli 2011 aufgehoben.
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Stadthagen vom 8. Dezember 2010 dahingehend abgeändert, dass die der Betreuerin für ihre Tätigkeit in der Zeit vom 5. Dezember 2009 bis 4. September 2010 von dem Betroffenen zu erstattende Vergütung auf
904,50 €
festgesetzt wird.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei.
Beschwerdewert: 283,50 €
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|