BSG - Urteil vom 11.12.2003
B 10 EG 4/02 R
Normen:
BErzGG § 1 Abs. 1 S. 1 § 1 Abs. 4 Nr. 1 § 1 Abs. 7 S. 2 ;
Vorinstanzen:
LSG Essen - L 13 EG 33/00 - 25.10.2002,
SG Münster, vom 25.07.2000 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 EG 7/99

Anspruch auf Erziehungsgeld bei Wohnsitz im EU/EWR-Ausland

BSG, Urteil vom 11.12.2003 - Aktenzeichen B 10 EG 4/02 R

DRsp Nr. 2004/5677

Anspruch auf Erziehungsgeld bei Wohnsitz im EU/EWR-Ausland

Auch für die Zeit vor dem Inkrafttreten der klarstellenden Regelung des § 1 Abs. 7 S. 2 BErzGG idF vom 12.10.2000 können in Deutschland mehr als geringfügig selbständig tätige EU/EWR-Bürger mit Wohnsitz im EU/EWR-Ausland ebenso wie entsprechende Arbeitnehmer Anspruch auf Erziehungsgeld haben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BErzGG § 1 Abs. 1 S. 1 § 1 Abs. 4 Nr. 1 § 1 Abs. 7 S. 2 ;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten über den Anspruch der Klägerin auf Erziehungsgeld (Erzg) für die ersten sechs Lebensmonate ihres am 28. August 1996 geborenen Sohnes Lucca-Daniel.

Die Klägerin ist deutsche Staatsangehörige, sie wohnt mit ihrer Familie in Belgien und ist in Deutschland als Krankengymnastin in eigener Praxis selbstständig tätig. Weder sie noch ihr Ehemann waren seinerzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig oder in einer Versicherung der selbstständig Erwerbstätigen für den Fall des Alters beitragspflichtig.