Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 17. Oktober 2013 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat dem Kläger die notwendigen Kosten für das Revisionsverfahren zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten im Revisionsverfahren noch über die Rechtmäßigkeit einer Erstattungsforderung des Beklagten für den Zeitraum vom 1.9.2006 bis 31.12.2006.
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