LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 21.02.2013
L 15 AS 139/09
Normen:
BGB § 1566 Abs. 2; BGB § 1567 Abs. 1; SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a;
Fundstellen:
FuR 2013, 600
NZS 2013, 512
Vorinstanzen:
SG Braunschweig, - Vorinstanzaktenzeichen 26 AS 249/07

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.02.2013 - Aktenzeichen L 15 AS 139/09

DRsp Nr. 2013/14072

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 1566 Abs. 2; BGB § 1567 Abs. 1; SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a;

Tatbestand:

Der Kläger macht einen Anspruch darauf geltend, von dem Beklagten über den 1. Oktober 2006 hinaus unterhaltssichernde Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - SGB II - als Alleinstehender ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen seiner Ehefrau durch selbständigen Verwaltungsakt zugesprochen zu erhalten.