LSG Chemnitz - Urteil vom 06.12.2012
L 3 AS 720/10
Normen:
BGB § 1567 Abs. 1 S. 1 und S. 2; SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a und Nr. 3 Buchst. c; SGB II § 7 Abs. 3a;
Vorinstanzen:
SG Chemnitz, vom 12.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 6 AS 3824/10

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft nach der Trennung von Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft unter Beibehaltung der gemeinsamen Wohnung; Entscheidungserhebliche Verwertbarkeit eines Manipulationsverdachts

LSG Chemnitz, Urteil vom 06.12.2012 - Aktenzeichen L 3 AS 720/10

DRsp Nr. 2013/14812

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft nach der Trennung von Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft unter Beibehaltung der gemeinsamen Wohnung; Entscheidungserhebliche Verwertbarkeit eines Manipulationsverdachts

1. Die zu § 1567 Abs. 1 BGB ergangene Rechtsprechung kann für eine behauptete Trennung in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft herangezogen werden. 2. Die Feststellung einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne von § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c SGB II kann nicht auf bloße Vermutungen gestützt werden. Um einen Manipulationsverdacht entscheidungserheblich verwertbar zu machen, bedarf es der Dokumentation, auf welche Tatsachen der Verdacht gestützt wird. Außerdem ist es für das weitere Verfahren hilfreich, wenn zeitnah, möglichst wenn der Verdacht entsteht, dem Betroffenen der Verdacht vorgehalten und seine Reaktion hierauf dokumentiert wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]