BSG - Urteil vom 14.06.2018
B 14 AS 37/17 R
Normen:
SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 4; SGB II § 11 Abs. 1 S. 1 und S. 4; SGB II § 12a S. 1 und S. 2 Nr. 2; BGB § 1612b Abs. 1; EStG § 74 Abs. 1; WoGG § 3 Abs. 4; WoGG § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; WoGG § 7 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 -2; WoGG § 40;
Fundstellen:
BSGE 126, 70
FamRZ 2018, 1898
FuR 2019, 173
Vorinstanzen:
LSG Berlin-Brandenburg, vom 31.08.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 20 AS 1182/15
SG Cottbus, vom 21.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 21 AS 1949/12

Anspruch auf Grundsicherung für ArbeitsuchendeBerücksichtigung von Kinderwohngeld als Einkommen

BSG, Urteil vom 14.06.2018 - Aktenzeichen B 14 AS 37/17 R

DRsp Nr. 2018/15404

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende Berücksichtigung von Kinderwohngeld als Einkommen

1. Kinderwohngeld ist grundsicherungsrechtlich Einkommen des Kindes und nicht des Elternteils, dem es gezahlt worden ist. 2. Die unterhaltsrechtlich vorgesehene Verwendung von Kindergeld zur Deckung des Barbedarfs eines Kindes steht der Berücksichtigung des von ihm zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht benötigten Kindergelds als Einkommen des Elternteils grundsicherungsrechtlich nicht entgegen.

1. Grundsicherungsrechtlich ist erbrachtes Kinderwohngeld Einkommen des Kindes und nicht des Elternteils, dem es gezahlt worden ist.2. Nach § 40 WoGG ist das einer vom Wohngeld ausgeschlossenen wohngeldberechtigten Person bewilligte Wohngeld bei Sozialleistungen nicht als deren Einkommen zu berücksichtigen; die Vorschrift zielt auf die Harmonisierung der unterschiedlichen Bemessungsansätze in existenzsichernden Systemen wie dem SGB II einerseits und im WoGG andererseits, die einerseits nur die Berücksichtigung des kopfanteiligen Mietanteils und andererseits nur die Berücksichtigung der verbleibenden Kopfanteile der für das Wohngeld zu berücksichtigenden Haushaltsangehörigen erlauben.

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. August 2017 wird zurückgewiesen.

Kosten sind für das Revisionsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette: