1. Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Villingen-Schwenningen vom 19.03.2024 wird abgelehnt.
2. Die Antragstellerin möge über eine kostensparende Rücknahme der Beschwerde nachdenken.
3. Der Senat weist gem. §
Gelegenheit zur Stellung wird gegeben.
Frist: 06.08.2024
I.
Die Antragstellerin macht einen hälftigen Ausgleich bezüglich des Erlöses aus dem Verkauf eines gemeinsamen Grundstücks geltend.
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