OLG Karlsruhe - Beschluss vom 23.07.2024
5 UF 56/24
Normen:
BGB § 753; BGB § 667;
Fundstellen:
FuR 2025, 104
NJW 2025, 452
FamRZ 2025, 424
Vorinstanzen:
AG Villingen-Schwenningen, vom 19.03.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 45/23

Anspruch auf hälftigen Ausgleich bezüglich des Erlöses aus dem Verkauf eines gemeinsamen Grundstück; Vermögensdispositionen und Treuhandverhältnis unter Ehegatten während des Bestehens der ehelichen Lebensgemeinschaft

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.07.2024 - Aktenzeichen 5 UF 56/24

DRsp Nr. 2024/13369

Anspruch auf hälftigen Ausgleich bezüglich des Erlöses aus dem Verkauf eines gemeinsamen Grundstück; Vermögensdispositionen und Treuhandverhältnis unter Ehegatten während des Bestehens der ehelichen Lebensgemeinschaft

Bei Vermögensdispositionen unter Ehegatten während des Bestehens der ehelichen Lebensgemeinschaft sind an das Vorliegen einer Treuhandabrede mit der Folge einer umfassenden Abrechnungspflicht strenge Anforderungen zu stellen.

Tenor

1. Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Villingen-Schwenningen vom 19.03.2024 wird abgelehnt.

2. Die Antragstellerin möge über eine kostensparende Rücknahme der Beschwerde nachdenken.

3. Der Senat weist gem. § 117 Abs. 3 FamFG darauf hin, dass voraussichtlich ohne erneute persönliche Anhörung der Beteiligten entschieden werden soll.

Gelegenheit zur Stellung wird gegeben.

Frist: 06.08.2024

Normenkette:

BGB § 753; BGB § 667;

Gründe

I.

Die Antragstellerin macht einen hälftigen Ausgleich bezüglich des Erlöses aus dem Verkauf eines gemeinsamen Grundstücks geltend.