Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 7.3.2017 geändert und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten sind die Aufhebung der Bewilligung einer Halbwaisenrente und die dem folgende Erstattungsforderung streitig.
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