OLG Saarbrücken - Urteil vom 16.10.2003
8 U 726/02
Normen:
BGB § 530 ; BGB § 985 ; BGB § 1006 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 11.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 142/02

Anspruch auf Herausgabe eines PKW bzw. Eigentumsübertragung zwischen geschiedenen Ehegatten

OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.10.2003 - Aktenzeichen 8 U 726/02

DRsp Nr. 2003/14800

Anspruch auf Herausgabe eines PKW bzw. Eigentumsübertragung zwischen geschiedenen Ehegatten

Zu den Voraussetzungen für einen Herausgabeanspruch bzw. einen Eigentumsübertragunganspruch an einem PKW, der während der bestehenden Ehe der Parteien erworben wurde und an dem die Klägerin einen erheblichen Finanzierungsanteil hat.

Normenkette:

BGB § 530 ; BGB § 985 ; BGB § 1006 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

A.

Wegen des Sachverhalts wird Bezug genommen auf die tatsächlichen Feststellungen in Tatbestand und Entscheidungsgründen des angefochtenen Teilurteils (Bl. 59 - 74).