OLG Naumburg - Beschluss vom 11.08.2005
8 WF 161/05
Normen:
ZPO § 767 ;
Fundstellen:
OLGReport-Naumburg 2006, 369
Vorinstanzen:
AG Halle-Saalkreis, vom 01.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 26 F 83/05

Anspruch auf Herausgabe eines Vollstreckungstitels und Feststellung der Leistungsfreiheit durch Abänderungsklage bei Verweigerung der Herausgabe verbunden mit der Ankündigung bei Wiederentstehen eines Unterhaltsanspruches diesen zur Vollstreckung zu nutzen

OLG Naumburg, Beschluss vom 11.08.2005 - Aktenzeichen 8 WF 161/05

DRsp Nr. 2006/890

Anspruch auf Herausgabe eines Vollstreckungstitels und Feststellung der Leistungsfreiheit durch Abänderungsklage bei Verweigerung der Herausgabe verbunden mit der Ankündigung bei Wiederentstehen eines Unterhaltsanspruches diesen zur Vollstreckung zu nutzen

»Die Nichtherausgabe eines Vollstreckungstitels verbunden mit der Ankündigung, bei Wiederentstehen eines Unterhaltsanspruches dann diesen zur Vollstreckung zu nutzen, ist ausreichend, um die Herausgabe des Titels zu verlangen und, wenn dies verweigert wird, im Wege der Abänderungsklage die Leistungsfreiheit feststellen zu lassen.«

Normenkette:

ZPO § 767 ;

Entscheidungsgründe:

Mit der - rechtshängigen - Abänderungsklage macht der Kläger geltend, dass er nicht leistungsfähig sei. Der Beklagte bestreitet dies nicht, verweigert aber die geforderte Herausgabe des Vollstreckungstitels. Er trägt vor, dass er "auf die Vollstreckung aus der Urkunde verzichtet hat" (Schriftsatz vom 9.6.2005 Bl. 56, 57 GA). Im - außergerichtlichen - Schreiben vom 5.11.2004 (Bl. 7, 8 GA) schreibt er, dass "der Titel .. noch nicht durch vollständige Zahlung erledigt (sei), da zumindest rein theoretisch eine weitere Inanspruchnahme Ihres Mandanten möglich ist" und in diesem Brief wird auch für den Fall der Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen angekündigt, rechtzeitig vorab zu informieren.