BSG - Beschluß vom 13.05.1998
B 14 KG 27/97 B
Normen:
BKGG § 1, § 2 ; GG Art. 1, Art. 2 Abs. 2, Art. 6 Abs. 1 ; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 ;

Anspruch auf Kindergeld vor der Geburt keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung i.S. des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG

BSG, Beschluß vom 13.05.1998 - Aktenzeichen B 14 KG 27/97 B

DRsp Nr. 1999/2346

Anspruch auf Kindergeld vor der Geburt keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung i.S. des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG

1. Die Frage, ob ein Kindergeldanspruch bereits für einen Zeitraum von ca. 9 Monaten vor der Geburt eines Kindes besteht, wirft keine Fragen von grundsätzlicher Bedeutung i.S. des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG auf.2. Die Frage der Verfassungswidrigkeit der §§ 1, 2 BKGG in der Fassung vom 31.1.1994 wirft keine Fragen von grundsätzlicher Bedeutung i.S. des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG auf. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BKGG § 1, § 2 ; GG Art. 1, Art. 2 Abs. 2, Art. 6 Abs. 1 ; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 ;

Gründe:

1. Für die Nichtzulassungsbeschwerde, mit der die Klägerin den Anspruch auf Kindergeld (Kg) für ihr am 3. Februar 1996 geborenes Kind noch für einen Zeitraum von ca neun Monaten vor der Geburt des Kindes weiterverfolgt, ist der Sozialrechtsweg gegeben. Der Anspruch betrifft nach dem vor dem Landessozialgericht (LSG) gestellten Antrag den Zeitraum von Mai 1995 bis 2. Februar 1996 und fällt damit auch unter das ab 1. Januar 1996 geltende neue Recht mit dem sog steuerrechtlichen Kg nach den §§ 62 ff () in der Fassung des Jahressteuergesetzes 1996 vom 11. Oktober 1995 (BGBl I, 1250). Ob auch insoweit der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben ist, ist nicht mehr zu prüfen, weil das LSG für den gesamten Zeitraum in der Sache entschieden hat (§ Abs ).