1. Für die Nichtzulassungsbeschwerde, mit der die Klägerin den Anspruch auf Kindergeld (Kg) für ihr am 3. Februar 1996 geborenes Kind noch für einen Zeitraum von ca neun Monaten vor der Geburt des Kindes weiterverfolgt, ist der Sozialrechtsweg gegeben. Der Anspruch betrifft nach dem vor dem Landessozialgericht (LSG) gestellten Antrag den Zeitraum von Mai 1995 bis 2. Februar 1996 und fällt damit auch unter das ab 1. Januar 1996 geltende neue Recht mit dem sog steuerrechtlichen Kg nach den §§ 62 ff () in der Fassung des Jahressteuergesetzes 1996 vom 11. Oktober 1995 (BGBl I, 1250). Ob auch insoweit der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben ist, ist nicht mehr zu prüfen, weil das LSG für den gesamten Zeitraum in der Sache entschieden hat (§ Abs ).
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