1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Homburg vom 11. September 2020 -
2. Der Antragsgegner trägt die Kosten beider Rechtszüge.
3. Der Beschluss ist sofort wirksam.
I.
Die Beteiligten streiten für den Zeitraum ab März 2017, ob und ggf. in welcher Höhe der Antragsgegner verpflichtet ist, dem Antragsteller Unterhalt zu leisten.
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