Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Endbeschluss des Amtsgerichts Fürstenwalde/Spree vom 24.08.2017 abgeändert.
Der Antragsgegner wird verpflichtet, monatlichen Unterhalt wie folgt, den zukünftigen jeweils monatlich im Voraus bis zum 1. eines jeden Monats, zu zahlen:
- je 52 € für die Monate Mai bis Dezember 2017 an das Land Brandenburg, vertreten durch den Landkreis ... - Unterhaltsvorschusskasse -
- je 58 € für die Monate Januar bis Dezember 2018 an das Land Brandenburg, vertreten durch den Landkreis ... - Unterhaltsvorschusskasse -
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