Auf die Berufung des Beklagten werden die Urteile des Sozialgerichts Magdeburg in den Verfahren S 16 SO 72/15 , S 16 SO 70/16 , S 16 SO 46/17 und S 16 SO 30/18 vom 22. Mai 2019 geändert und die Klagen auch im Übrigen abgewiesen.
Die Beteiligten haben einander Kosten in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten im Berufungsverfahren noch über Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe - SGB XII) von August 2014 bis Juli 2015, Februar 2016 bis Januar 2017, Februar 2017 bis Januar 2018 und Februar 2018 bis Januar 2019.
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