Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Neuss vom 21.10.2019 (
für die Zeit von November 2009 bis einschließlich Juli 2013 Ehegattenunterhalt in Höhe von 64.680,00 €,
-für die Zeit von November 2009 bis September 2012 weitere 4.988,49 € als familienrechtlichen Ausgleich für den Antragsteller zu 2. sowie
-für die Zeit von November 2009 bis Dezember 2013 weitere 7.808,49 € als familienrechtlichen Ausgleich für die Antragstellerin zu 3.,
jeweils nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.02.2014,
zu zahlen.
2.Hinsichtlich des ab dem 01.12.2013 geschuldeten nachehelichen Unterhalts verbleibt es bei der Entscheidung des Amtsgerichts (Ziffer 1., 2. Absatz der Beschlussformel). Entsprechend endet der Unterhaltsanspruch der Antragstellerin zu 1. mit dem 31.12.2016 aufgrund der vorgenommenen Befristung.
3. II. III. 1. 2.
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