OLG Saarbrücken - Urteil vom 28.12.1994
9 U 223/94-9-
Normen:
BGB § 745 Abs. 2 § 1361b ; HausratsVO § 18 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 309/93

Anspruch auf Nutzungsentschädigung gegen den in der Ehewohnung verbleibenden Ehegatten bei Miteigentum

OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.12.1994 - Aktenzeichen 9 U 223/94-9-

DRsp Nr. 1995/2439

Anspruch auf Nutzungsentschädigung gegen den in der Ehewohnung verbleibenden Ehegatten bei Miteigentum

1. en Eheleute getrennt und wurde die im Miteigentum beider Eheleute stehende Ehewohnung durch gerichtliche Entscheidung der Ehefrau zugewiesen, scheidet eine Regelung der Nutzungsvergütung über § 745 Abs. 2 BGB aus, eine derartige Regelung hat nach § 1361b Abs. 2 BGB als lex specialis zu erfolgen.2. folgt der Ehemann nachdem eine Klage auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung abgewiesen hat, den Zahlungsanspruch in der Berufungsinstanz weiter und beantragt er hilfsweise hierzu die Abgabe der den Anspruch nach § 1361b Abs. 2 BGB betreffenden Sache an das Familiengericht, so ist in letzterem der für eine Regelung nach der Hausratsverordnung erforderliche Verfahrensantrag zu sehen.

Normenkette:

BGB § 745 Abs. 2 § 1361b ; HausratsVO § 18 Abs. 1 ;

Tatbestand:

I.