OLG Saarbrücken - Beschluss vom 24.02.2014
6 WF 31/14
Normen:
BGB § 1361b Abs. 3 S. 2;
Vorinstanzen:
AG Völklingen - 8 F 413/13 VKH1 - 16.12.2013,

Anspruch auf Nutzungsvergütung bei mangelnder Leistungsfähigkeit des in der Wohnung verbleibenden Ehegatten

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.02.2014 - Aktenzeichen 6 WF 31/14

DRsp Nr. 2014/7960

Anspruch auf Nutzungsvergütung bei mangelnder Leistungsfähigkeit des in der Wohnung verbleibenden Ehegatten

1. Ein Anspruch auf Nutzungsvergütung aus § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB setzt voraus, dass der Nutzungswert nicht schon bei der Bemessung des Unterhalts in Ansatz gebracht wurde, wobei auch ein fiktiver Unterhaltsanspruch in die Betrachtung einzubeziehen ist. 2. Bei mangelnder Leistungsfähigkeit des in der Wohnung verbleibenden Ehegatten kann unter Umständen die Festsetzung einer Nutzungsvergütung unbillig sein.

1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Völklingen vom 16. Dezember 2013 - 8 F 413/13 VKH1 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

Normenkette:

BGB § 1361b Abs. 3 S. 2;

Gründe:

Die sofortige Beschwerde ist nach §§ 76 FamFG, 127 Abs. 2, 567 ff ZPO zulässig, jedoch nicht begründet. Das Familiengericht hat dem Antragsteller im Ergebnis zu Recht die nachgesuchte Verfahrenskostenhilfe verweigert.