LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 18.12.2014
L 6 VG 2838/12
Normen:
BGB § 1631; KOVVfG § 15; OEG § 1;
Vorinstanzen:
SG Konstanz, vom 09.05.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 VG 2808/10

Anspruch auf Opferentschädigung nach dem OEG bei körperlicher Züchtigung von Kindern

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2014 - Aktenzeichen L 6 VG 2838/12

DRsp Nr. 2015/6379

Anspruch auf Opferentschädigung nach dem OEG bei körperlicher Züchtigung von Kindern

Für einen Anspruch nach dem OEG müssen die konkreten Taten benannt und zeitlich eingeordnet werden. Für die Beurteilung der Rechtwidrigkeit körperlicher Züchtigungen von Kindern kommt es auf das zum Tatzeitpunkt geltende Recht an. Wiederholte Bestrafungen durch Ohrfeigen oder Festes am Arm Packen um ein Kind zum Essen oder zur ärztlich verordneten Ruhe anzuhalten, erfülten bis zur Abschaffung des körperlichen Züchtigungsrechts nicht den Tatbestand. Gleiches gilt für eine Fixierung mittels Gurt im Bett, da es dabei nicht um Freiheitsberaubung, sondern medizinisch indiizierte Ruhebehandlung bei Tuberkulose ging.

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 9. Mai 2012 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind der Klägerin in beiden Instanzen nicht zu erstatten.

Normenkette:

BGB § 1631; KOVVfG § 15; OEG § 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Feststellung von (Ent-) Schädigungstatbeständen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).