Auf die Rechtsbeschwerde des Beteiligten wird der Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Gießen vom 8. April 2013 aufgehoben.
Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Büdingen vom 20. Februar 2013 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei.
Beschwerdewert: 1.386 €
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