Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 2 wird der Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Coburg vom 22. August 2018 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Wert: 1.650 €
I.
Der Beteiligte zu 2 begehrt von dem Betroffenen die Rückerstattung der bereits von der Staatskasse ausgezahlten Betreuervergütung.
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