Der Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 18. August 2010 -
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 18. August 2010 -
Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Koblenz vom 30. August 2010 -
Das Land Rheinland-Pfalz hat der Beschwerdeführerin ihre notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.
I.
Die Beschwerdeführerin begehrt die rückwirkende Zahlung einer Rente im Rahmen des verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs.
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