OLG Oldenburg - Urteil vom 07.10.2003
12 UF 57/03
Normen:
BGB § 1361 Abs. 1 § 1615l ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 705

Anspruch auf Trennungsunterhalt bei Unterhaltspflicht des Vaters eines nichtehelichen Kindes

OLG Oldenburg, Urteil vom 07.10.2003 - Aktenzeichen 12 UF 57/03

DRsp Nr. 2004/19860

Anspruch auf Trennungsunterhalt bei Unterhaltspflicht des Vaters eines nichtehelichen Kindes

Aus einem Anerkenntnis auf Zahlung von Trennungsunterhalt kann nur solange vorgegangen werden, als keine wesentliche Veränderung in den für die Unterhaltsbemessung maßgeblichen Verhältnissen eintritt. Dies ist der Fall, wenn die unterhaltsberechtigte Ehefrau zwischenzeitlich einen Unterhaltsanspruch gegen den Vater ihres nichtehelichen Kindes gem. § 1615l BGB erworben hat.

Normenkette:

BGB § 1361 Abs. 1 § 1615l ;
Fundstellen
FamRZ 2004, 705