Der im Jahre 1923 geborene Kläger und die im Jahre 1953 geborene Beklagte haben am 11. November 1988 vor dem Standesbeamten in Ludwigsburg die Ehe geschlossen. Beide sind in Ägypten geborene koptische Christen. Der Kläger ist seit 1975 deutscher Staatsangehöriger; die Beklagte besitzt die ägyptische Staatsangehörigkeit.
Nach der Eheschließung behielten der Kläger seinen Wohnsitz in F. und die Beklagte den ihren in T. bei, ohne eine Gemeinschaft irgendeiner Art zu begründen. Der Kläger ist Rentner mit einer monatlichen Rente von ca. 900 DM; die Beklagte arbeitet als Ärztin in einem US-Militärkrankenhaus in Bad Canstatt. Die Ehe der Parteien ist seit 15. Juli 1993 geschieden.
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