1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Merzig vom 12. August 2020 -
2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerderechtszuges. Für die erste Instanz bewendet es bei der Kostenentscheidung des Familiengerichts.
3. Der Beschluss ist sofort wirksam.
I.
Die Beteiligten streiten zweitinstanzlich noch darum, ob und ggf. in welcher Höhe der Antragstellerin (fortan: Ehefrau) in der Zeit ab Oktober 2014 gegen den Antragsgegner (Ehemann) ein Anspruch auf Trennungsunterhalt zusteht.
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