1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Ottweiler vom 6. Mai 2019 -
2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die erstinstanzlichen Kosten werden gegeneinander aufgehoben.
3. Der Beschluss ist sofort wirksam.
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