Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Geldern vom 12.07.2019 wird auf ihre, der Antragstellerin, Kosten zurückgewiesen.
II.Beschwerdewert: bis 9.000 €.
I.
Die Beteiligten heirateten am 17.11.1987. Aus ihrer Ehe sind die Söhne L..., geboren am 26.09.1990, K..., geboren am 17.11.1992, und J..., geboren am 04.04.1995, hervorgegangen. Die Beteiligten sind zu je 1/2 Miteigentümer des Einfamilienhauses A... in Geldern-Veert. Spätestens seit Anfang 2016 leben sie getrennt. Die Antragstellerin verblieb im ehelichen Haus. Der Antragsgegner bewohnt mit seiner Lebensgefährtin das Haus V... in Geldern, das er mit dieser zu je hälftigem Miteigentum erworben hat. Das Scheidungsverfahren ist seit dem 08.08.2016 rechtshängig (Az.
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