Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg - Harburg vom 6. Juli 2020 wird zurückgewiesen.
I. Die Kindesmutter verfolgt im Beschwerdeverfahren ihren Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein Sorgerechtsverfahren erster Instanz weiter.
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