Unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 07.11.2023 abgeändert:
Unter Abweisung des weitergehenden Antrags wird der Antragsgegner verpflichtet, an die Antragstellerin monatlichen Betreuungsunterhalt für den Zeitraum von September bis Oktober 2022 in Höhe von jeweils 100,46 €, mithin insgesamt 200,92 € zu zahlen.
Die Kosten beider Instanzen trägt die Antragstellerin.
Der Beschwerdewert wird festgesetzt auf 12.822 €.
I.
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