Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 7. April 2020, Az. RO 4 E 20.446, wird in Ziffer 2. und 3. aufgehoben.
II.Der Antragsgegner wird verpflichtet, der Antragstellerin bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg im Verfahren RO 4 K 20.447, längstens jedoch für die Dauer von sechs Monaten, Leistungen nach dem
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Die Antragstellerin verfolgt mit ihrer Beschwerde gegen Ziffer 2. und 3. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Regenburg vom 7. April 2020 ihren Anspruch auf Leistungen nach dem
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|