BSG - Urteil vom 29.04.1997
5 RJ 84/95
Normen:
BErzGG § 1 Nr. 4 § 9 S. 1 § 15 Abs. 1 § 18 Abs. 1 S. 1 § 20 Abs. 1 S. 1 ; RVO § 1267 Abs. 1 S. 2 ;
Fundstellen:
BSGE 80, 205
DB 1997, Beil. 15 S. 11
FamRZ 1997, 1210
SozR 3-2200 § 1267 Nr. 5

Anspruch auf Waisenrente bei Bezug von Erziehungsgeld

BSG, Urteil vom 29.04.1997 - Aktenzeichen 5 RJ 84/95

DRsp Nr. 1997/6728

Anspruch auf Waisenrente bei Bezug von Erziehungsgeld

1. Befindet sich eine Waise, die Erziehungsurlaub antritt, in Berufsausbildung, so hat sie neben dem Bezug von Erziehungsgeld weiterhin Anspruch auf Gewährung von Waisenrente.2. Durch den Antritt des Erziehungsurlaubs wird das Berufsausbildungsverhältnis weder endgültig noch vorläufig beendet, sondern lediglich hinsichtlich der Verwirklichung der aus ihm grundsätzlich folgenden Rechte und Pflichten ausgesetzt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BErzGG § 1 Nr. 4 § 9 S. 1 § 15 Abs. 1 § 18 Abs. 1 S. 1 § 20 Abs. 1 S. 1 ; RVO § 1267 Abs. 1 S. 2 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Klägerin während des Bezuges von Erziehungsgeld Halbwaisenrente zustand.