Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 28.08.2020 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bergisch Gladbach vom 30.04.2020 (
Der Antrag des Antragstellers auf Zahlung rückständigen und zukünftigen Kindesunterhaltes wird zurückgewiesen.
3.Der Antragsteller hat die Kosten des amtsgerichtlichen Verfahrens und des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
4.Der Verfahrenswert wird auf 10.537,77 € festgesetzt.
I.
Bei den Beteiligten handelt es sich um die seit dem 31.03.2020 geschiedenen Eltern der Kinder A (geboren am xx.xx.2002) und B (geboren am xx.xx.2004). Die Beteiligten trennten sich im November 2008 bzw. Mai 2009. Die beiden Kinder lebten seitdem bei der Antragsgegnerin. Der Sohn A ist Ostern 2017 bei der Antragsgegnerin ausgezogen und wohnt seitdem dauerhaft bei dem Antragsteller. A hat weder Kontakt zu der Antragsgegnerin noch zu seiner Schwester. B hat ihrerseits keinen Kontakt zu dem Antragsteller.
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