OLG Bremen - Beschluss vom 19.10.2021
4 UF 59/21
Normen:
BAföG § 37 Abs. 1; BGB § 1601;
Fundstellen:
FamRZ 2022, 526
FuR 2022, 213
Vorinstanzen:
AG Bremen, vom 12.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 61 F 3984/18

Anspruch auf Zahlung von AusbildungsunterhaltKosten einer angemessenen Vorbildung zu einem BerufGrenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

OLG Bremen, Beschluss vom 19.10.2021 - Aktenzeichen 4 UF 59/21

DRsp Nr. 2021/18794

Anspruch auf Zahlung von Ausbildungsunterhalt Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf Grenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

1. Die Eltern schulden ihrem Kind Unterhalt für eine Berufsausbildung, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kindes am besten entspricht und sich dabei in den Grenzen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hält. 2. In den Fällen, in denen nach einem Realschulabschluss zunächst eine Lehre, dann die Fachoberschule und später die Fachhochschule absolviert wird ("Realschul-Lehre-Fachoberschule-Fachhochschul-Fälle"), ist jedenfalls dann von einer einheitlichen, von den Eltern zu finanzierenden Berufsausbildung auszugehen, wenn schon bei Beginn der praktischen Ausbildung erkennbar eine Weiterbildung einschließlich des späteren Studiums angestrebt wurde.