Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Scheidungsverbundbeschluss das Amtsgerichts - Familiengericht - Bochum vom 27.11.2023 abgeändert.
Der Antrag des Antragsgegners auf Zahlung von nachehelichen Unterhalt wird abgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.879,88 € (6 x 444,99 € + 6 x 534,99 €) festgesetzt.
A.
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