Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Karlsruhe-Durlach vom 18.07.2017 (
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an den Antragsteller 3.616,19 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.02.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.
2.Die weitergehende Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen.
3.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
4.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
5.
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