1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht Öhringen vom 02.05.2024 wie folgt
abgeändert:
a)Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin ab dem 01.11.2024 eine monatliche Nutzungsentschädigung in Höhe von 1.000 € zu bezahlen, jeweils fällig zum Ersten eines Monats im Voraus.
b)Der Antragsgegner wird weiterhin verpflichtet, an die Antragstellerin für die Monate August 2022 bis Oktober 2024 rückständige Nutzungsentschädigung in Höhe von 27.000 € zu bezahlen.
2. Im Übrigen wird der Antrag der Antragstellerin
abgewiesen.
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