I.
Die Klägerin beansprucht vom Beklagten, ihrem seit 2002 von ihr geschiedenen Ehemann, Auszahlung des Hälftebetrages des nach Abzug gemeinschaftlicher Verbindlichkeiten verbleibenden Nettoerlöses (vgl. GA 34) aus dem Verkauf des den Eheleuten häfltig gehörenden Grundbesitzes (Erbbaurecht) in S... (vgl. notarielle Urkunde vom 8. April 1996, GA 26 ff.). Die Eheleute lebten in Gütertrennung.
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