OVG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 22.11.2022
4 L 277/21
Normen:
SGB VIII § 27 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
FamRZ 2023, 711
Vorinstanzen:
VG Halle, vom 10.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen A 363/21

Anspruch der sorgeberechtigten Großmutter aud Gewährung von Pflegegeld für ihr Enkelkinder

OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.11.2022 - Aktenzeichen 4 L 277/21

DRsp Nr. 2023/470

Anspruch der sorgeberechtigten Großmutter aud Gewährung von Pflegegeld für ihr Enkelkinder

1. Die Entscheidung des Familiengerichts, einer Großmutter die elterliche Sorge für ihre minderjährigen Enkelkinder nach § 1630 Abs. 3 BGB zu übertragen, entfaltet hinsichtlich ihrer persönlichen Eignung keine Bindungswirkung im Verfahren nach § 27 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2a SGB VIII.2. Zum Umfang der Mitwirkungspflicht bei der Prüfung der Eignung der Pflegeperson im Rahmen der Verwandtenpflege.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle - 5. Kammer - vom 10. November 2021 geändert. Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge. Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) werden nicht erhoben.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VIII § 27 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die Gewährung von Pflegegeld für ihre drei minderjährigen Enkelkinder.