Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 13.11.2017 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Anerkennung eines Pflege-Pauschbetrags nach § 33b Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
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