BayObLG - Beschluss vom 03.12.2003
3Z BR 214/03
Normen:
GG Art. 103 Abs. 1 ; BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 5 § 1828 ;
Vorinstanzen:
LG Passau, vom 29.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2T 175/03
AG Passau, - Vorinstanzaktenzeichen 1 XVII 300/99

Anspruch des Betreuten auf Einsicht in den bei den Akten befindlichen Grundbuchauszug

BayObLG, Beschluss vom 03.12.2003 - Aktenzeichen 3Z BR 214/03

DRsp Nr. 2004/2347

Anspruch des Betreuten auf Einsicht in den bei den Akten befindlichen Grundbuchauszug

»In einem gerichtlichen Verfahren, welches eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung für einen geplanten Grundstückskaufvertrag betrifft, hat das Gericht auch dann dem Betroffenen Kenntnis vom Inhalt eines vollständigen, bei den Akten befindlichen Grundbuchauszuges und die Möglichkeit einer Stellungnahme hierzu zu geben, wenn der Betreuer des Betroffenen sich pflichtwidrig nicht um einen vollständigen Grundbuchauszug gekümmert hat.«

Normenkette:

GG Art. 103 Abs. 1 ; BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 5 § 1828 ;

Gründe:

I.