OLG Hamburg - Urteil vom 16.04.1998
10 UF 34/98
Normen:
BGB § 1573 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 1999, 857

Anspruch des Ehemanns auf nachehelichen Aufstockungsunterhalt bei Erwerbsaufgabe der Ehefrau infolge der Geburt eines nichtehelichen Kindes

OLG Hamburg, Urteil vom 16.04.1998 - Aktenzeichen 10 UF 34/98

DRsp Nr. 1999/9695

Anspruch des Ehemanns auf nachehelichen Aufstockungsunterhalt bei Erwerbsaufgabe der Ehefrau infolge der Geburt eines nichtehelichen Kindes

»1. Bringt eine von ihrem Ehemann getrennt lebende Ehefrau während der Trennungszeit ein nicht von dem Ehemann stammendes Kind zur Welt und gibt sie mit Rücksicht auf dessen Betreuung ihre Erwerbstätigkeit auf, mit der Folge, daß sie im Zeitpunkt der Scheidung keinerlei Einkünfte bezieht, so steht dem Ehemann für die Zeit nach der Scheidung kein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt gemäß § 1573 Abs. 2 BGB zu.«2. Für die Bewertung der ehelichen Lebensverhältnisse ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Scheidung abzustellen. Eine Ausnahme gilt, wenn die Einkommensentwicklung auf Ereignissen beruht, die während des Zusammenlebens nicht vorhersehbar bzw. geplant gewesen sind.3. Die Geburt eines Kindes ist einer solchen unvorhersehbaren Einkommensentwicklung nicht gleichzustellen. Umstände oder Ereignisse, die, wie in einem solchen Fall, Rechtsfolgen nach sich ziehen, denen sich der auf Unterhalt in Anspruch genommene nicht entziehen kann, gehören anders als die wirtschaftlichen Dispositionen, Verhaltensweisen und ihre Auswirkungen - grundsätzlich in den Bereich der für die Unterhaltsbemessung beachtlichen ehelichen Lebensverhältnisse.